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Sachverständiger

Patric Wileczil, der Gründer und Inhaber von Innolift, ist ebenfalls als

allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger ("Gerichtssachverständiger" / "Gerichtsgutachter") für Treppenschrägaufzüge (Fachgebiet 60.38) - Umgangssprachlich auch Treppenlift, Stiegenlift, Treppenlifter, etc. - tätig.


Durch seine als beeideter Sachverständiger unabdingbare Objektivität, Unparteilichkeit, Unabhängigkeit und Sachkenntnis unterstützt er mit Befunden und Gutachten neben  Gerichten und Behörden auch Privatpersonen, Unternehmen und Versicherungen.

Wo liegt der Unterschied zwischen einem Befund und einem Gutachten?

Der Befund

Unter einem Befund versteht man die Feststellung und Beschreibung von Tatsachen durch Sachverständige. Diese Ermittlungstätigkeit, die der Gewinnung von Tatsachengrundlagen für das nachfolgende Gutachten dient, nennt man Befundaufnahme.

Befunde sind etwa ein Blutbild, die Beschreibung einer Liegenschaft oder eine Fotodokumentation über die Mängel eines Treppenliftes. In einem Befund sind keine Schlussfolgerungen oder ähnliches des Sachverständigen zu finden.

Das Gutachten

Unter einem Gutachten versteht man Schlussfolgerungen, die Sachverständige aus ermittelten Tatsachen unter Anwendung von Erfahrungssätzen ziehen, manchmal aber auch die Wiedergabe von Erfahrungssätzen allein.
Gutachten sind daher die aus dem Blutbild abgeleitete Diagnose, die Schätzung des Verkehrswerts der Liegenschaft oder Aussagen über die Ursache der festgehaltenen Mängel eines Treppenliftes. Daher baut ein Gutachten auf einem zuvor erstellten Befund auf.

Wie sind die Kosten für einen Befund und Gutachten?

Die Honorarnote für eine Befundaufnahme und einem Gutachten sind abhängig von

  • der Art des Treppenliftes (Bauart, Stuhltreppenlift, Plattformtreppenlift, etc.)
  • dem Aufstellungsort (Reiseweg)
  • der Art der Bemängelung (Zeitaufwand für die Erstellung des Befundes und des Gutachtens).


Gerne kann auf Anfrage eine für alle Seiten unverbindliche Kosteneinschätzung erstellt werden.

Die Honorarnote für eine Befundaufnahme und ein Gutachten sind abhängig von

  • der Art des Treppenliftes (Bauart, Stuhltreppenlift, Plattformtreppenlift, etc.)
  • dem Aufstellungsort (Reiseweg)
  • der Art der Bemängelung (Zeitaufwand für die Erstellung des Befundes und des Gutachtens).


Gerne kann auf Anfrage eine für alle Seiten unverbindliche Kosteneinschätzung erstellt werden.



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